Das Wichtigste im Überblick:
- 2024 in eine Photovoltaikanlage zu investieren, bietet Grund zur Freude: Eine komplette Steuerbefreiung ist garantiert. Diese aktualisierten Vorschriften gelten für alle privaten Solaranlagen bis 30 kWp Leistung auf Einfamilienhäusern bzw. bis zu 15 kWp bei Mehrfamilienhäusern.
- Seit dem 01.01.2023 bleibt die Umsatzsteuer für den Erwerb und die Installation von PV-Anlagen sowie dazugehörigen Stromspeichern einheitlich auf 0 % gesenkt – unabhängig davon, ob es sich um Alt- oder Neuanlagen handelt.
- Weitere gute Nachrichten: Seit 2022 sind viele Solaranlagen vollständig einkommenssteuerbefreit (rückwirkend), was eine erhebliche Ersparnis ermöglicht.
- Achtung: Es könnten noch alte Steuerregeln für einige gelten. Wenn die Photovoltaikanlage vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurde, bleiben die bisherigen (höheren) Steuerregelungen für alle Jahre bis einschließlich 2021 unverändert gültig.
Einleitung: Warum sind eigentlich zahlreiche steuerliche Hürden gefallen?
Bislang haben komplexe bürokratische Vorschriften und steuerliche Belastungen viele Haus- und Wohnungseigentümer davon abgehalten, in erneuerbare Energien zu investieren. Um das zu verändern, wurden große steuerliche Entlastungen für die Installation von privaten Photovoltaikanlagen eingeführt, um den Ausbau nachhaltiger Energiequellen zu fördern. Dabei werden nicht nur private Investoren entlastet, sondern auch die Ämter und Behörden, bei denen deutlich weniger Verwaltungsaufwand anfällt.
Der Weg durch das Steuer-Labyrinth: Welche Abgaben erwarten dich?
Das Jahressteuergesetz 2022 hat zahlreiche Neuerungen im Gepäck, die seit 2023 gelten. Besonders im Bereich der Photovoltaik sind zwei Steuerarten maßgeblich betroffen:
- Die Umsatzsteuer entfällt beim Kauf von Solaranlagen (einschließlich Zubehör - d.h. Batteriespeicher, Heizstab, nicht aber die Wallbox).
- Anlagenbetreiber können sich freuen, denn Einnahmen aus dem Einspeisen von Strom ins Netz sowie der Eigenverbrauch bleiben von der Ertragsteuer verschont.
Beachte jedoch: Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind unterschiedliche Steuerarten, die getrennt voneinander behandelt werden müssen.
Voraussetzungen: Wann fällt die Mehrwertsteuer bei PV-Anlagen weg?
Es ist schon etwas besonderes, dass die Steuer auf ein normalerweise steuerpflichtiges Produkt plötzlich nicht mehr erhoben wird. Und das ist einer neuen EU-Richtlinie zu verdanken, die im April 2022 verabschiedet wurde. Sie ermöglicht es den Mitgliedstaaten – und somit auch Deutschland – die Mehrwertsteuer für bestimmte Regelungen abzuschaffen (etwa zum Ausbau des Klimaschutzes). Seit Anfang 2023 gibt es daher eine erfreuliche Neuerungen: Die Umsatzsteuer für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen sowie dazugehörigen Stromspeichern wurde auf 0 % gesenkt! Das bedeutet, dass ihr keine Mehrwertsteuer mehr zahlen müsst – eine echte Ersparnis. Genauer gesagt heißt das für dich, dass der Nettobetrag und der Bruttobetrag auf der Rechnung identisch sind. Juristisch betrachtet ist dies ein Nullsteuersatz. Für dich bedeutet es, etwas pragmatischer ausgedrückt, eine Steuerbefreiung.
Unter welche Gegenstände fällt die Steuerbefreiung?
Die neue Regelung betrifft die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage sowie aller notwendigen Teile. Auch ein passender Batteriespeicher zählt dazu, selbst wenn er später zu einer bestehenden Anlage hinzugefügt wird. Das bedeutet, dass alle Komponenten, die man für den Kauf einer PV-Anlage mit Zubehör benötigt, von der Umsatzsteuer befreit sind.
Wichtige Fußnote im Kaufvertrag:
Um von dieser Befreiung zu profitieren, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Die Photovoltaikanlage muss entweder auf dem Dach eines Wohngebäudes installiert werden oder sich in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Dies schließt auch Carports, Garagen oder Scheunen ein. Öffentliche Gebäude und andere, die dem Gemeinwohl dienen, sind ebenfalls enthalten.
- Du musst der Betreiber der PV-Anlage sein und die Rechnung muss auf deinen Namen ausgestellt sein.
- Wenn die Leistung der Anlage gemäß dem Marktdatenregister höchstens 30 kWp beträgt, ist die erste Bedingung automatisch erfüllt.
- Frist für die Inbetriebnahme: Die Installation der Anlage und / oder des Batteriespeichers muss bis Ende 2023 abgeschlossen sein.
Wichtige Ausnahme: Bei der Anmietung von Photovoltaikanlagen entfällt die Mehrwertsteuer nicht.
Die Anmietung einer Photovoltaikanlage unterscheidet sich steuerlich in Deutschland deutlich vom Kauf. In der Regel unterliegt die PV-Miete der Mehrwertsteuer. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen deines Mietvertrags zu beachten, da es auch hier Ausnahmen gibt:
- Unter bestimmten Leasing- oder Mietkaufverträgen kannst du von einem Mehrwertsteuersatz von 0 % profitieren, wenn du am Ende der Mietdauer automatisch zum Eigentümer der Anlage wirst. Das Gleiche gilt, wenn du die Option hast, die Anlage zu einem wirtschaftlich sinnvollen Zeitpunkt zu übernehmen.
- Es gibt jedoch eine weitere Einschränkung: Nur der Teil der Miete, der sich auf die Lieferung und Installation der Anlage bezieht, ist steuerbegünstigt. Für Servicearbeiten fällt weiterhin die reguläre Mehrwertsteuer an. Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass es akzeptiert, wenn 10 % der Miete als Serviceleistung deklariert und entsprechend besteuert wird.
Vergleichstabelle: Kostenbeispiele mit und ohne Mehrwertsteuer
Schau dir hier an, wie sich die Kosten für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit und ohne Mehrwertsteuer unterscheiden. Diese Beispiele dienen lediglich zur Veranschaulichung.
Bei der 10 kWp-Anlage sinken dank der 0-%-Regelung die Gesamtkosten im Direktvergleich um etwa 3.990 € für die PV-Anlage bzw. den Batteriespeicher.
Alles im Blick: Wann entfällt die Einkommensteuer auf Einnahmen aus Solarenergie?
Als Betreiber einer Solaranlage generierst du:
- Einnahmen sowohl durch den Verkauf von Strom an das Netz, als auch
- durch deinen Eigenverbrauch des erzeugten Sonnenstroms.
Diese Einkünfte waren bis 31.12.2021 Teil der Einkommenssteuererklärung und wurden im Rahmen einer Gewinn-Verlust-Rechnung ausgewiesen. Allerdings gab es Ausnahmen seitens des Finanzamts, insbesondere für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 10 kWp, die auf eigenen Dächern installiert sind.
Du musst bei dir erzeugten bzw. ins öffentliche Netz eingespeisten Sonnenstrom jetzt nicht mehr als Gewinn extra zu 19 % versteuern. Das war bis Ende 2021 anders.
Gute Neuigkeiten für PV-Besitze: Seit 2023 entfällt nicht nur die Mehrwertsteuer beim Kauf einer neuen PV-Anlage, auch die Einkommensteuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Sonnenenergie und der persönlichen Nutzung liegt jetzt bei 0 %.
Das Beste daran? Die Regelung gilt sogar rückwirkend für das gesamte Jahr 2022.
Zudem gilt: Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern oder bis zu 15 kWp pro Wohneinheit bei Wohn- und Geschäftsgebäuden entfällt die Pflicht zur Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für die Steuererklärung.
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Häufig gestellte Fragen
Eine neue PV-Anlage ist 2024 aus finanzieller Sicht noch attraktiver. Wir erklären dir die Hintergründe und zeigen Dir, wie du maximal steuersparend investierst.
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